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Pharmazeutische Dienstleistungen in der Kastell-Apotheke:
Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik | |
Bei dieser pharmazeutischen Dienstleistung kontrollieren wir Ihre Einatmungsstärke und besprechen mit Ihnen, wie Sie Ihr Inhalationsgerät korrekt anwenden sollten. Anspruch auf diese Dienstleistung haben alle Asthma-/ COPD- und Allergie-Patienten (älter als 6 Jahre), die ein Inhalationsgerät anwenden und diese Dienstleistung in den letzten 12 Monaten nicht in Anspruch genommen haben. Bei einem Wechsel auf ein anderes Inhalationsgerät besteht erneuter Anspruch auf diese Dienstleistung. Ihre Krankenkasse zahlt uns diese Dienstleistung (egal, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind), hierfür benötigen wir nur eine ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Vereinbarung zu dieser pharmazeutischen Dienstleistung. Hier finden Sie diese Vereinbarung. Gerne können Sie diese ausdrucken und ausgefüllt mitbringen, dann haben wir bei Ihrem Termin mehr Zeit für Sie. |